Fast jeder zweite Haushalt verfügte 2018 über Haus- oder Grundbesitz. Dementsprechend oft werden Immobilien vererbt, darunter auch viele unbebaute Grundstücke. Ein Glücksfall für Bauwillige? Nicht immer, denn es lauern viele Fallstricke. Hier erfahren Sie fünf Tipps, die man beachten sollte, wenn man auf einem geerbten Grundstück bauen möchte.
Tipp 1: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse
Mit einer Erbschaft sind nicht nur Vermögensgegenstände verbunden. Grundsätzlich übernehmen die Erben alle Rechte und Pflichten, das heißt, auch Schulden und laufende Kredite. Verschaffen Sie sich daher rechtzeitig einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen. Gehört ein Grundstück zum Nachlass, empfiehlt sich ein Blick in das Grundbuch. Hier können Erben die Grundschulden und Hypotheken einsehen. Möchten sie das Erbe nicht antreten, müssen sie binnen sechs Wochen eine Erklärung beim Nachlassgericht einreichen!
Tipp 2: Kalkulieren Sie genau
Auch ein schuldenfreier Nachlass verursacht Kosten. Liegt kein notarielles Testament bzw. kein Erbvertrag vor, dann muss ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden. Die Kosten richten sich nach dem Wert des gesamten Nachlasses.
Hinzu kommt die Erbschaftssteuer. Entscheidend ist dabei die Größe des Grundstücks und der Bodenrichtwert. Allerdings werden, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, hohe Freibeträge gewährt. Die Steuer ist dann nur für den Restbetrag abzüglich der Verbindlichkeiten fällig. Wichtig: Die Erbschaft muss innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Erblassers beim Finanzamt gemeldet werden, egal ob eine Steuer zu entrichten ist oder nicht.
Tipp 3: Klären Sie in der Erbengemeinschaft, was mit dem Grundstück passieren soll
Häufig gibt es nicht nur einen Erben, sondern der Nachlass muss unter mehreren Personen aufgeteilt werden. Das gilt auch für das Grundstück. Wurde vom Erblasser kein neuer Eigentümer bestimmt, dann geht es in den Besitz der Erbengemeinschaft über. Die Erben können dann nur gemeinsam über den Grund verfügen. Nicht selten kommt es dabei zu Streitigkeiten, vor allem dann, wenn ein Erbe das Grundstück für sich selbst nutzen möchte. Eine einfache Lösung: Er zahlt die restlichen Miterben aus. Sollte es jedoch zu keiner Einigung kommen, dann hat jeder Beteiligte das Recht auf eine Teilungsversteigerung. Das Grundstück kommt unter den Hammer. Die Erben dürfen zwar mitbieten, müssen allerdings damit rechnen, dass sich das gerichtliche Verfahren über Monate und Jahre hinziehen kann.
Tipp 4: Machen Sie eine genaue Bestandsaufnahme der Gegebenheiten
Möchten Sie ein Haus auf dem geerbten Grund und Boden bauen, sollten Sie vorab dessen Gegebenheiten in Augenschein nehmen. Nicht alle Grundstücke dürfen ohne Weiteres bebaut werden. Wenn es sich um Gartenland oder Teil einer landwirtschaftlichen Nutzfläche handelt, kann es sein, dass das Grundstück nicht zum Bau freigegeben wird. Vorsicht ist auch bei Bauerwartungsland geboten: Denn ob und wann daraus Bauland wird, ist nie sicher. Falls es zur Umwandlung kommt, müssen die Eigentümer die Erschließungskosten einkalkulieren.
Anders sieht es bei baureifem Land aus. Hier ist bereits ein Anschluss an das Versorgungsnetz vorhanden. Es existiert zudem ein Bebauungsplan, den Bauwillige unbedingt einsehen sollten. Auch der Blick in das Baulastenverzeichnis ist empfehlenswert.
Tipp 5: Lassen Sie das Grundstück innerhalb von zwei Jahren umschreiben
Wenn alle Faktoren stimmen, kann die Grundbuchberichtigung veranlasst werden. Diese ist innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei. Zu zahlen sind nur eventuell anfallende Notar- und Anwaltskosten.
Haben Sie ein Grundstück geerbt, auf dem Sie bauen wollen? Bauinteressenten können sich an den Town & Country Partner in ihrer Nähe wenden. Die Hausbau-Experten kennen sich nicht nur in rechtlichen Fragen aus, sondern helfen auch bei der Finanzierung des Traumhauses.